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Thema Eigenheimzulage und Baukindergeld - Geld vom Finanzamt für Ihre Immobilienfinanzierung

Eigenheimzulage für Bauherren und Wohnungskäufer

Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006

Ob ein Hausbau, Hauskauf oder der Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie ansteht, für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie steht Ihnen, gemäß Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), unter Umständen Geld von Vater Staat zu. Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme, insbesondere die Wohneigentumsförderung.

Ob Sie in den Genuss dieser staatlichen Wohnungsbauförderung kommen können, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum, können Sie hier bequem mit unserem kostenlosen Eigenheimzulagerechner berechnen.

Den Antrag auf Eigenheimzulage können sie im PDF-Format downloaden.

Eigenheimzulagerechner

Wird die Wohnung / das Haus von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken genutzt
bzw. Angehörigen unentgeldlich zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt?
Ja Nein
Liegt das Objekt im Inland und handelt es sich nicht um einen Ausbau, eine Erweiterung
oder eine Ferien- bzw. Wochenendwohnung?
Ja Nein
Haben Sie und gegebenenfalls Ihr Ehepartner bereits steuerliche Wohneigentumsförderung
in Anspruch genommen?
(Eigenheimzulage gemäß EigZulG oder § 7b EStG oder § 10e EStG oder § 15 BerlinFördG)
Ja Nein
Sind Sie verheiratet? Ja Nein
Wie viele K inder gehören zu Ihrem Haushalt?  
Wie hoch ist die Summe aus Ihren Einkünften im Jahr des Kaufs und im Jahr davor?
Bei Ehepaaren die Einkünfte beider Partner für beide Jahre zusammen.
Wie viel betragen die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Immobilie?
Kaufpreis ohne Kaufnebenkosten, wie z. B. Maklergebühr, Notar und Grunderwerbsteuer.
Welchen Betrag werden Sie in den ersten zwei Jahren nach der Anschaffung
für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen aufwenden?

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Anschaffung oder die Herstellung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Zwecke der (zumindest teilweisen) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Eigentümer (Selbstnutzung).

Hierbei gilt auch die unendgeldliche Überlassung an Familienmitglieder als Selbstnutzung.

Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb durchgeführt werden, sind ebenfalls förderungswürdig. Falls die Immobile weniger als € 125.000 kostet, können Sie, durch eine sinnvolle Investition in Ihr Eigentum, die Bemessungsgrundlage aufstocken, um in den Genuss des vollen Fördergrundbetrages zu kommen.

Seit dem 1. Januar 2004 spielt das Alter der Immobilie keine Rolle mehr. Das heißt, ob Sie bauen, einen Neubau erwerben oder eine sogenannte Bestandsimmobilie kaufen, beträgt die jährliche Förderung maximal € 1.250.

Das Objekt muss im Inland liegen. Ferien- oder Wochenendwohnungen werden nicht gefördert.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wird der Erwerb von Anteilen an neuen Wohnungsgenossenschaften mit jährlich 3% der geleisteten Einlage, höchstens € 1.200, und mit einem Baukindergeld von € 250 je K ind, gefördert.

Voraussetzungen für die Eigenheimzulage

Anspruchsberechtigt ist jeder unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Pro Person kann die Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden. Ein Ehepaar kann zwei mal Immobilien erwerben und Eigenheimzulage fordern.

Es besteht kein Anspruch, wenn Sie (beide) seit 1965 bereits eine Eigenheimförderung nach § 7b EStG, § 10e EStG oder § 15 BerlinFördG erhalten haben.

Der Gesetzgeber hat Einkommensgrenzen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.

Ein Anspruch besteht erst ab dem Jahr (Erstjahr), in dem das Einkommen eines alleinstehenden Anspruchstellers, zuzüglich des Einkommens des vorangegangenen Jahres (Vorjahr), einen Betrag von € 70.000 nicht übersteigt. Für Ehegatten beträgt diese Einkunftsgrenze € 140.000. Beim Zusammenfassen der Einkommen eines Zweijahreszeitraums zählen nur positive Einkünfte - Verluste sind seit 2004 hier nicht mehr verrechenbar.

Für jedes K ind erhöht sich die Einkunftsgrenze um € 30.000.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Angenommen Sie sind verheiratet und haben sich letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Wenn Sie zusammen ca. € 80.000 Einkommen im Jahr versteuern, erhalten Sie bisher keine Eigenheimzulage. Mit der Summe aus den Einkommen des Erwerbsjahres und des Jahres davor, insgesamt € 160.000, überschreiten Sie die Einkommensgrenze von € 140.000 für Verheiratete. Bekommen Sie im nächsten Jahr ein K ind, erhöht sich die Einkommensgrenze, um € 30.000, auf € 170.000. Sie erhalten dann ab dem nächsten Jahr Eigenheim- und Kinderzulage.

Höhe der Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage umfasst den sogenannten Fördergrundbetrag und gegebenenfalls eine Kinderzulage.

Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1% der Bemessungsgrundlage, höchstens € 1.250.

Gehören während der Dauer des Förderzeitraumes ein oder mehrere K inder zum Haushalt, erhält der Anspruchsberechtigte jährlich zusätzlich € 800 je K ind. Verlässt ein K ind während des Begünstigungszeitraumes den Haushalt (z. B. Studium) bleibt dieser Anspruch erhalten.

Der Fördergrundbetrag kann sich im Zusammenhang mit der Wärmeschutzverordnung erhöhen. Details hierzu finden Sie im § 9 des Eigenheimzulagengesetzes.

Dauer der Förderung

Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.

Hierbei zählen nur Kalenderjahre, in denen der Eigentümer die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Verkaufen Sie die Wohnung vor Ablauf der acht Jahre Förderzeitraum, können Sie die Förderung für den verbleibenden Zeitraum auf ein Folgeprojekt übertragen.

Antrag auf Eigenheimzulage

Um Eigenheimzulage zu erhalten, müssen Sie, bei dem für Sie zuständigem Finanzamt, einen Antrag einreichen.

Liegen die notwendigen Voraussetzungen vor, erteilt das Finanzamt Bescheid über die Höhe der Eigenheimzulage. Die erste Auszahlung erfolgt dann innerhalb eines Monats. In den weiteren Jahren der Förderung wird die Auszahlung jeweils zum 15. März veranlasst.

Hier können Sie das Formular Antrag auf Eigenheimzulage (PDF) downloaden.

Eigenheimzulagedarlehen - Eigenheimzulage und Baukindergeld als Finanzierungsinstrument

Verschiedene Kreditinstitute finanzieren die Ihnen zustehenden Förderungsleistung zu günstigen Konditionen vor.

Auf den Erhalt der Eigenheim- und gegebenenfalls Kinderzulage haben Sie, beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, einen Rechtsanspruch. Das bedeutet "Sicheres Geld".

Insbesondere, wenn Sie das, von der Bank geforderte, Eigenkapital noch nicht angespart haben, können Sie mit einem sogenannten Eigenheimzulagedarlehen Ihr Eigenkapital erhöhen. Hierbei treten Sie Ihren Anspruch auf Eigenheimzulage an das Kreditinstitut ab.

Der Einsatz eines Eigenheimzulagedarlehens bietet ihnen verschiedene Vorteile.

Die laufenden Zins- und Tilgungsleistungen werden jährlich über die Eigenheimzulagezahlungen des Finanzamtes bedient. Es entsteht für dieses Darlehen keine zusätzlich monatliche Belastung.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 8 Jahren.

Da der Kredit ausgezeichnet besichert ist, schließlich besteht ein Rechtsanspruch gegenüber dem Staat, gelten in der Regel die günstigen Nominalzinssätze für erststellige Wohnungsbaukredite.

Online-Finanzierungsrechner und Software für Immobilienfinanzierungen

Weitere Finanzierungsrechner finden Sie bei unseren kostenlosen Online-Services.

Professionelle Baufinanzierungsberechnungen können Sie mit poweroffice online und mit unserer Software poweroffice Immobilienassitent für Windows durchführen.

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